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INSUL-TUBE® H PLUS Kautschuk 2m Rohrisolierung
Ø 15 mm x 10 mm Dämmung 50% GEG

 

WICHTIGER HINWEIS!

Um die neue GEG-Verordnung einzuhalten haben sich die Dämmstärken erhöht.
Die Bezeichnungen sind jedoch gleichgeblieben!

Wählen Sie z.B. Rohrdurchmesser 18mm und Dämmstärke 20mm
erhalten Sie jetzt Rohrdurchmesser 18mm und Dämmstärke 26mm !

Schauen Sie unten in die jeweilige Tabelle um die richtige Auswahl zu treffen.
Unter Referenz wird die gebräuchliche Bezeichnung angegeben und unter "B" finden Sie die tatsächliche Dämmstärke.

 

Produktbeschreibung:
Flexible Rohrisolierung aus geschlossenzelligem Weichschaum auf Synthesekautschukbasis, Dämmdicken nach GEG.

Werkstoff:
Weichschaum auf Synthesekautschukbasis

Anwendungsbereich:
Heizungs- und Sanitärbereich gemäß GEG und Kaltwasserleitungen DIN 1988 200

Länge: 2m Stangen

Farbe: Grau

Wärmeleitfähigkeit:
(EN ISO 8497)
bei 10°C:
0,032 W / mK = 6-16 mm
0,035 W / mK = 17-29 mm
0,037 W / mK = 30-45 mm

bei 40°C:
0,035 W / mK = 6-16 mm
0,038 W / mK = 17-29 mm
0,040 W / mK = 30-45 mm

bei 70°C:
0,038 W / mK = 6-16 mm
0,041 W / mK = 17-29 mm
0,043 W / mK = 30-45 mm

Temperatureinsatzbereich:
bis + 110 °C (EN 14707)

Brandverhalten:
6 - 29 mm = BLs3d0 (EN 13501-1)
30 - 45 mm = CLs3d0 (EN 13501-1)
* = Euroklasse E

Isolierstärken:
10, 15-18, 20-24 und 30-54 mm

 

Technische Daten:

 


 

Isolierstärke 10 (alt) jetzt 11 mm:

Kupfer CU Stahl FE Kunststoff MSV & PEX          
NW
DN
Ø außen
mm
NW
DN
Ø außen
mm
Ø außen
zoll
Ø außen
mm
Referenz A
mm
B
mm
Länge
m
GEG
10 15 8 13,5 1/4 - 12/15 x 10 12/15 11 2 m 50%
15 18 10 17,2 3/8 16 18 x 10 18 11 2 m 50%
20 22 15 21,3 1/2 20 22 x 10 22 11 2 m 50%
25 28 20 26,9 3/4 25 28 x 10 28 11 2 m 50% Fe
32 35 25 33,7 1 32 35 x 10 35 11 2 m -
40 42 32 42,4 1 1/4 40 42 x 10 42 11 2 m -
- - 40 48,3 1 1/2 - 48 x 10 48 11 2 m -
50 54 - 54 - 50 54 x 10 54 11 2 m -
- - - 60,3 2 - 60 x 10 60 11 2 m -

 


 

50% GEG

  • Leitungen und Armaturen in Wand- u. Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen, an zentralen Leitungsverteilern
  • Leitungen in Bauteilen, zwischen beheizten Räumen verschiedener Nutzer

100% GEG

  • Leitungen in nicht beheizten Räumen und in Kellerräumen
  • Rohrleitungen in Außenwänden sowie in Baukörpern zwischen nicht beheizten Räumen, in Kanälen und Schächten
  • Rohrleitungen zur Versorgung mehrerer Parteien
  • Warmwasserleitungen
  • Warmwasserleitungen bis zu einem Wasserinhalt von 3 Litern, die weder in den Zirkulationskreislauf einbezogen noch mit elektrischer Begleitheizung ausgestattet sind (Stichleitungen) und sich in beheizten Räumen befinden. (*)

* Obwohl hier keine Anforderungen gestellt sind, muss aus folgenden Gründen gedämmt werden:
Korrosionsschutz, Vermeidung von Knack- und Fließgeräuschen, Luft- und Körperschalldämmung, Verringerung der Wärmebelastung. Zur Erhaltung des Nutzungskomfort, soll die Warmwasserleitung gedämmt werden, damit keine unnötige Abkühlung durch Bauteile usw. entsteht.

 

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